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Richtlinie zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

18.01.2024

Die Hochschulleitung der LMU hat in ihrer Sitzung am 13.12.2023 die durch Art. 25 BayHIG vergeschriebene Richtlinie zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt erlassen. Am 17.1.2024 wurde sie veröffentlicht. Die Richtlinie wurde 2023 entworfen und, auch unter Beteiligung der Universitätsfrauenbeauftragten, mehrfach überarbeitet.

Damit ist eine entscheidendes Ziel der Frauenbeauftragten, das seit vielen Jahren verfolgt wurde, erreicht. Besonders erfreulich ist, dass die Forderung der Frauenbeauftragten, die Ansprechperson nach Art. 25 BayHIG müsse unabhängig und dürfe nicht in die Organisation der LMU eingebunden sein, umgesetzt wurde: nach § 6 der Richtlinie bestellt die Hochschulleitung eine Beratungsstelle außerhalb der LMU, die zugleich die Ansprechperson nach Art 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG ist.


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